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Bericht im Anzeiger aus dem Bezirk Affoltern von Daniel Koch (04.09.2026)
Zwei Vorstellungen davon, wie die Schweiz neutral bleiben soll
Christoph Blocher und Nicole Barandun kreuzten die Klingen zur Neutralitätsinitiative
Wie soll die Schweiz ihre Neutralität in einer unsicherer gewordenen Welt verstehen? Möglichst strikt und dauerhaft, wie dies die Neutralitätsinitiative verlangt? Oder braucht das Land gerade heute genügend Spielraum, um Sanktionen zu verhängen und militärisch mit anderen Staaten zusammenzuarbeiten?
Darüber diskutierten am Dienstagabend in Bonstetten alt Bundesrat Christoph Blocher als Befürworter der Neutralitätsinitiative und die Zürcher Mitte-Nationalrätin Nicole Barandun als Gegnerin. Eingeladen hatte die SVP Bonstetten, durch den Abend führte Ortsparteipräsident Claude Wuillemin.
Schon in den beiden Eingangsreferaten wurde deutlich, dass die beiden Kontrahenten nicht darüber stritten, ob die Schweiz neutral bleiben soll. Umstritten war vielmehr, wie diese Neutralität ausgestaltet sein soll.
«Der Neutrale ist auf keiner Seite»
Für Christoph Blocher ist die Neutralitätsinitiative eine Rückkehr zu einem bewährten Grundsatz. Die dauernde, bewaffnete und umfassende Neutralität habe wesentlich dazu beigetragen, dass die Schweiz seit rund 200 Jahren von Kriegen verschont geblieben sei. Diese Neutralität müsse glaubwürdig sein – und zwar nicht nur in den Augen der Schweiz selbst, sondern vor allem aus Sicht anderer Staaten.
Gerade diese Glaubwürdigkeit sieht Blocher heute gefährdet. Einen entscheidenden Bruch ortete er nach dem russischen Angriff auf die Ukraine. Dass der Bundesrat die Sanktionen der Europäischen Union gegen Russland übernommen habe, wertete Blocher als Abkehr von der bisherigen Neutralitätspolitik. «Der Neutrale ist auf keiner Seite», sagte er später in der Diskussion. Für Blocher geht Neutralität weit über den Verzicht auf eine militärische Beteiligung hinaus. Die Schweiz dürfe sich auch nicht an nichtmilitärischen Kampfmitteln beteiligen. Gerade Sanktionen seien für ihn Teil einer Auseinandersetzung. Er verwies dabei auf eine alte Maxime: «Neutralität heisst still sitzen.» Politiker, so Blochers Argument, würden sich dagegen gerne international einmischen.
Für ihn steht dahinter ein umfassendes sicherheitspolitisches Konzept: Strikte Neutralität soll anderen Staaten möglichst keinen Anlass geben, die Schweiz anzugreifen. Gleichzeitig müsse das Land über eine starke Armee verfügen. Diese müsse einem möglichen Angreifer so hohe Verluste zufügen können, dass dieser von einem Angriff
absehe.
«Handlungsfähige Neutralität»
Nicole Barandun widersprach vor allem der Vorstellung, am 27. September werde grundsätzlich über die Neutralität abgestimmt. Die Schweiz sei neutral und solle es bleiben. Auch Bundesrat, Parlament und Gegner der Initiative wollten die Neutralität nicht abschaffen. Wer die Initiative ablehne, stimme deshalb nicht gegen die Neutralität, sondern für deren bisherige Ausgestaltung. Barandun sprach von einer «bewaffneten, glaubwürdigen und handlungsfähigen Neutralität».

«Neutralität ist kein Schutzschirm»
Die Schweiz sei keinem Militärbündnis angeschlossen und werde nicht zur Kriegspartei, so Nicole Barandun weiter. Daran wolle auch die Gegnerschaft der Initiative nichts ändern. Problematisch sei für sie jedoch, wenn der Handlungsspielraum der Schweiz mit einer detaillierten Verfassungsbestimmung eingeschränkt werde.
Besonders störte Barandun die vorgesehene Begrenzung der militärischen Zusammenarbeit. Die Schweiz müsse ihre Armee auf einen möglichen Ernstfall vorbereiten können. Dazu gehörten Übungen mit Nachbarstaaten oder auch der Nato. Zusammenarbeit müsse eingeübt werden. Sie verglich dies mit einer Feuerwehr, bei der ebenfalls nicht erst im Ernstfall ausprobiert werde, wie verschiedene Organisationen miteinander funktionieren.
Gemeinsame Übungen seien noch lange kein Beitritt zu einem Verteidigungsbündnis. Moderne militärische Systeme seien komplex, zudem seien gewisse Übungen in der kleinen Schweiz kaum möglich. Auch gemeinsame Beschaffungen und die Zusammenarbeit im Cyberbereich seien aus ihrer Sicht sinnvoll.
Barandun fasste ihre Position am Ende ihres Eingangsreferats entsprechend zusammen: Sie lehne die Initiative ab, «nicht trotz der Neutralität, sondern für die Neutralität» – für eine Schweiz, die neutral, wehrhaft und handlungsfähig bleibe.
Streitpunkt Sanktionen
Besonders deutlich prallten die Positionen bei den Sanktionen aufeinander. Für Barandun machen wirtschaftliche Strafmassnahmen einen Staat nicht zur Kriegspartei. «Sanktionen sind keine Kriegserklärung», argumentierte sie. Sie seien ein ziviles Instrument und könnten gerade eine Alternative zu militärischem Handeln darstellen.
Neutralität bedeute in erster Linie, sich militärisch nicht an einem Krieg zu beteiligen, keine Kriegspartei mit Waffen zu bevorzugen und das eigene Territorium nicht zur Verfügung zu stellen. Bei schweren Verletzungen des Völkerrechts müsse die Schweiz aber die Möglichkeit haben, zu reagieren.
Gerade ein kleines Land sei darauf angewiesen, dass Grenzen respektiert und internationale Regeln eingehalten würden. Für Barandun gehört deshalb auch die Möglichkeit, Sanktionen zu übernehmen, zum aussenpolitischen Handlungsspielraum der Schweiz. Blocher sah dies grundsätzlich anders. Sanktionen seien für ihn ebenfalls Waffen – wirtschaftliche statt militärische. Zudem bezweifelte er deren Wirksamkeit. In einer globalisierten Wirtschaft könnten sie über Drittstaaten umgangen werden. Getroffen würden häufig nicht die politischen Führungen, sondern Teile der Bevölkerung. Die Schweiz mache sich damit politisch zur Partei, ohne den Krieg zwingend beeinflussen zu können.
Der Bürgenstock als Beispiel
Moderator Claude Wuillemin brachte auch die Ukraine-Friedenskonferenz auf dem Bürgenstock zur Sprache. Für Blocher zeigte gerade sie, welchen Preis die Schweiz für ihre veränderte Neutralitätspolitik bezahle. Russland sei der Konferenz ferngeblieben. Ein neutraler Vermittlungsort müsse aber von beiden Kriegsparteien akzeptiert werden. Blocher erinnerte an das Treffen zwischen dem damaligen US-Präsidenten Joe Biden und dem russischen Präsidenten Wladimir Putin 2021 in Genf. Damals sei die Schweiz noch von beiden Seiten als neutraler Boden wahrgenommen worden. Durch die Übernahme der Sanktionen habe sie diese Rolle beschädigt. «Wir sind eben nicht mehr schweizerisch-neutral», lautete seine Diagnose.
Barandun räumte ein, dass Friedensgespräche ohne alle Konfliktparteien am Tisch «sicher nicht» ideal seien. Sie widersprach aber der Vorstellung, die Schweiz habe ihre Rolle als Vermittlerin verloren. Nach wie vor fänden in der Schweiz Gespräche und diplomatische Bemühungen zu Konflikten aus verschiedenen Teilen der Welt statt. «Da sind wir immer noch sehr geschätzt», sagte sie.
Unterschiedlicher Blick
Auch die Geschichte bemühten beide Seiten – mit unterschiedlichen Schlussfolgerungen. Blocher verwies wiederholt auf den Zweiten Weltkrieg. Entscheidend sei nicht nur, selbst neutral zu sein: «Man muss anerkennen, man muss glauben, dass wir das sind», sagte er mit Blick auf die Wahrnehmung der Schweiz durch andere Staaten.
Barandun hielt eine allein auf die Neutralität reduzierte Erklärung für zu einfach. Die Schweiz sei im Zweiten Weltkrieg nicht nur wegen ihrer Neutralität verschont geblieben. Entscheidend seien ebenso die Mobilisierung der Armee, die glaubwürdige Verteidigungsbereitschaft, geschickte Diplomatie und die Interessen der Grossmächte gewesen.
«Neutralität ist kein Schutzschirm», hielt sie fest. Sie sei vielmehr ein wichtiger Bestandteil einer umfassenden Sicherheits- und Aussenpolitik.
Genau darin lag am Ende der grundlegende Unterschied zwischen den beiden Positionen. Blocher will die Neutralität möglichst klar und verbindlich in der Verfassung festschreiben, um auch die Politik daran zu binden. Barandun sieht gerade in dieser Festschreibung eine Gefahr: Sie fürchtet, dass die Schweiz damit jenen Handlungsspielraum verliert, den sie benötigt, um ihre Sicherheit in einer zunehmend vernetzten Welt zu gewährleisten.
So war man sich nach der engagierten Debatte zumindest in einem Punkt einig: Die Schweiz soll neutral bleiben. Gestritten wurde darüber, welche Neutralität das Land künftig am besten schützt.

EU-Rahmenabkommen: Bilaterale oder Unterwerfung?
Bericht im Anzeiger aus dem Bezirk Affoltern von Martin Platter (26.06.2026)
Die SVP Bonstetten lud am letzten Montagabend zum Podiumsgespräch

Trotz des lauen Sommerabends zog es am letzten Montagabend 38 Interessierte in den Bonstetter Gemeindesaal, um der politischen Debatte über den bevorstehenden EU-Rahmenvertrag beizuwohnen. Claude Wuillemin, der Präsident der SVP-Ortspartei Bonstetten, zeigte sich in seiner Begrüssung erfreut über den unerwartet grossen Aufmarsch. Wuillemin leitete danach die Debatte. Die Rollen auf dem Podium waren klar verteilt, um den Anwesenden zumindest im Ansatz eine ausgewogene Diskussion zu bieten. Die Befürworterseite des Abkommens wurde von GLP-Nationalrätin und -Fraktionschefin Corina Gredig vertreten. Ihr gegenüber stand mit Franz Grüter ein profilierter Kontrahent, der als Nationalrat der Schweizerischen Volkspartei die Ablehnung des Vertragswerks vertrat.
Bauchgefühle aus zwei gegensätzlichen Welten
Bereits die Einstiegsfrage des Gesprächsleiters nach dem Bauchgefühl der beiden Nationalräte in Bezug auf den EU-Rahmenvertrag zeigte den tiefen Graben, die die Schweizer Politik in dieser Frage spaltet. Die Antworten der beiden Kontrahenten machten deutlich, dass hier zwei nur schwer vereinbare Visionen für die Zukunft der Eidgenossenschaft aufeinandertreffen. Franz Grüter untermauerte seine Skepsis mit physischer Präsenz und erklärte, dass er den «EU-Unterwerfungsvertrag» stets bei sich trage, um sich der Dimension des Vertragswerks bewusst zu sein. Er verwies auf das gigantische Ausmass des Vertragswerks, das mehr als 2200 Seiten umfasst und durch zusätzliche 20000 Seiten an Erlassen zur Gesetzesanpassung ergänzt wird.
Mit einer Prise Ironie fügte der SVP-Politiker an, dass er angesichts des enormen Gewichts dieses riesigen Papierstapels fast schon einen Bandscheibenvorfall erlitten habe. Hinter diesem Scherz verbarg sich jedoch seine tiefe politische Sorge, denn diese Verträge würden die Schweiz komplett auf den Kopf stellen. Grüter warnte eindringlich davor, dass das Land mit der Unterzeichnung gezwungen wäre, automatisch EU-Recht zu übernehmen, und auch die Rechtsprechung darüber aus der Hand geben würde, weshalb diese Vorlage für ihn «die Mutter aller Abstimmungen» darstellt. Corina Gredig setzte dieser düsteren Prophezeiung eine ganz andere Symbolik entgegen. Sie konterte, dass sie im Gegensatz zu ihrem Vorredner lediglich die Schweizer Bundesverfassung im Gepäck habe. Für die GLP-Fraktionspräsidentin ist der bilaterale Weg kein Auslaufmodell, sondern das essenzielle Erfolgsmodell der modernen Schweiz, das es unbedingt zu bewahren gilt. Sie betonte, dass es ihr primär darum gehe, den Wohlstand des Landes nachhaltig zu sichern. Den neuen EU-Vertrag sieht sie keineswegs als Unterwerfung, sondern als ein notwendiges und logisches Update für die bestehenden bilateralen Verträge, um diese zukunftsfähig zu machen.
Das Ringen um die Terminologie der Rechtsübernahme
Ein zentraler und besonders intensiv geführter Teil der Debatte drehte sich um die Definition, wie der Rahmenvertrag dem Stimmvolk verkauft wird. Vuillemin forderte die beiden Podiumsteilnehmer auf, den genauen Unterschied zwischen einer dynamischen und einer automatischen Rechtsübernahme zu erklären. Corina Gredig stellte klar, dass es eine rein automatische Übernahme von ausländischem Recht in der Realität nicht gebe. Aus diesem Grund spreche man in der politischen Praxis von einer dynamischen Rechtsübernahme. Sie sagte, dass weiterhin das Schweizer Parlament im Einzelfall darüber entscheide, ob ein neues Gesetz übernommen wird oder nicht. Als historisches und gut funktionierendes Beispiel für diesen Mechanismus nannte sie das Schengen-Dublin-Abkommen. Auch in diesem Bereich entscheide zuerst das Parlament und bei einem Referendum das Volk. Anders interpretierte Franz Grüter die Ausgangslage und nutzte die Gelegenheit für eine fundamentale Kritik an der gesamten sprachlichen Inszenierung der Befürworter. Er sagte, dass alle Freunde der Europäischen Union bewusst von «bilateralen Verträgen» sprechen würden, um die Bevölkerung zu täuschen. Dabei handle es sich um eine Mogelpackung, da mit dem vorliegenden Vertragswerk der traditionelle bilaterale Weg der Schweiz de facto beendet werde. Zur Untermauerung seiner Feststellung verwies er auf Berichte der «Neuen Zürcher Zeitung», die ebenfalls festgestellt habe, dass der bisherige Weg der bilateralen Verträge mit dem EU-Rahmenvertrag nicht mehr weitergeführt werde, der Ausdruck «Bilaterale III» somit eine Augenwischerei sei.
Gemäss Grüter sei der Ausdruck «Bilaterale III» von der Kommunikationsagentur Furrerhugi ersonnen worden, weil man etwas Eingängiges wollte, das die Menschen in der Schweiz bereits kannten. Mit dem tatsächlichen Inhalt des Rahmenvertrags habe diese Bezeichnung jedoch rein gar nichts mehr zu tun. Der SVP-Nationalrat wiederholte, dass die Schweiz mit den Rahmenverträgen die Gesetzgebungskompetenz faktisch aus der Hand gebe und damit auch die direkte Demokratie in Gefahr sei. Denn passe der EU ein Schweizer Volksentscheid nicht, können Strafmassnahmen gegen das Land ergriffen werden, sogenannte «Ausgleichsmassnahmen». Der Hauptteil der relevanten Erlasse laufe künftig über einen gemischten Ausschuss, der darüber entscheide, ob eine Vorlage überhaupt noch vor das nationale Parlament komme oder eben nicht. Dann weitete Grüter den Fokus der Diskussion auf den allgemeinen Zustand und die Attraktivität der Europäischen Union als Partnerin aus. Dabei sparte er nicht mit wenig schmeichelhaften Zahlen und Fakten über die EU. Er lenkte die Aufmerksamkeit der Zuhörenden auf den gewaltigen Schuldenberg der Staatengemeinschaft, der sich mittlerweile auf rund 1.2 Billionen Euro beläuft – plus die Verschuldung der 27 Mitgliedstaaten in Höhe von 15 Billionen Euro (EUR 15000000000000). Zudem kritisierte er den riesigen Verwaltungsapparat in Brüssel mit rund 60000 Beamten. Basierend auf diesen wirtschaftlichen und strukturellen Tatsachen zog Grüter das ernüchternde Fazit, dass die Europäische Union schlichtweg eine schlechte Partie für die Eidgenossenschaft sei.
Corina Gredig hielt dieser Argumentation die ökonomische Realität der Schweizer Exportwirtschaft entgegen. Sie erinnerte das Publikum daran, dass der Schweizer Heimmarkt viel zu klein sei, um den heutigen Wohlstand allein zu sichern. Die Europäische Union biete einen riesigen Binnenmarkt mit 450 Millionen Konsumenten, von dem Schweizer Unternehmen profitieren können. Sie verdeutlichte die gegenseitige Abhängigkeit mit dem Hinweis, dass weit über die Hälfte des gesamten Schweizer Aussenhandels direkt über die Europäische Union abgewickelt wird.
Zum Abschluss der Debatte zog Franz Grüter eine Parallele zur Geschichte und warnte vor den langfristigen Folgen einer Annahme des Vertrages. Wenn die Schweiz diesen Vertrag gutheisse, könne man konsequenterweise gleich der Europäischen Union beitreten. Er erwähnte, dass die beiden erfolgreichsten Länder auf dem europäischen Perimeter derzeit die Schweiz und Norwegen seien, wobei die Schweiz wirtschaftlich um Welten besser dastehe als die Europäische Union selbst. Rückblickend erinnerte er an die historische EWR-Abstimmung von 1992, als die Befürworter prognostiziert hatten, dass die Schweiz ohne Beitritt auf Knien nach Brüssel kriechen werde. Diese düsteren Vorhersagen hätten sich bis heute nachweislich nicht bewahrheitet, obschon sie vom gesamten Establishment und den meisten Medien proklamiert wurden. Er befürchtet, dass sich diese Vorgänge auch bei dieser Abstimmung wiederholen werden, und warnte die Anwesenden davor.
EU-Verträge gefährden die Schweizer Selbstbestimmung
Trotz hochsommerlicher Temperaturen fanden am 22. Juni 2026 knapp 40 interessierte Bürgerinnen und Bürger den Weg ins Gemeindehaus Bonstetten. Die SVP Bonstetten hatte zu einem Podium über die neuen EU-Verträge eingeladen. Nationalrätin Corina Gredig (GLP) vertrat die Befürworter, Nationalrat Franz Grüter (SVP) die Gegner des Vertragswerks.
Franz Grüter zeigte klar auf, weshalb die geplanten Verträge einen tiefen Eingriff in die Schweizer Souveränität bedeuten. Im Zentrum der Diskussion stand die sogenannte dynamische Rechtsübernahme. Diese würde die Schweiz verpflichten, künftige Entwicklungen des EU-Rechts in wichtigen Bereichen nachzuvollziehen. Damit würde die Schweizer Bevölkerung zunehmend die Kontrolle über die eigene Gesetzgebung verlieren.
Besonders kritisch beurteilt wurde die Rolle des Europäischen Gerichtshofs. Auch wenn die Befürworter versuchen, dessen Einfluss herunterzuspielen, bleibt Tatsache, dass bei Streitigkeiten letztlich EU-Recht ausgelegt werden muss und der Europäische Gerichtshof dabei eine massgebende Rolle spielt. Für die SVP ist klar: Über Schweizer Recht sollen weiterhin die Schweizerinnen und Schweizer sowie die Schweizer Gerichte entscheiden – und nicht Richter in Luxemburg.
Ein weiteres Problem sind die vorgesehenen Ausgleichsmassnahmen. Verweigert die Schweiz die Übernahme neuer EU-Regeln, könnte die EU-Gegenmassnahmen beschliessen. Damit entstünde ein erheblicher Druck auf die Schweiz, europäische Vorgaben zu akzeptieren, selbst wenn diese den Interessen unseres Landes widersprechen.
Auch der Kohäsionsbeitrag wurde kontrovers diskutiert. Viele Zuhörer stellten die berechtigte Frage, weshalb die Schweiz weiterhin Milliardenbeträge ins Ausland überweisen soll, während sie gleichzeitig immer mehr Zugeständnisse an Brüssel machen muss.
Intensiv debattiert wurde zudem die Frage, ob über die neuen Verträge neben dem Volksmehr auch das Ständemehr entscheiden soll. Aus Sicht der SVP ist dies zwingend notwendig. Wenn Verträge die staatliche Ordnung, die Rechtsetzung und die Mitbestimmungsrechte der Kantone betreffen, muss auch das Ständemehr gelten. Nur so wird dem föderalistischen Aufbau unseres Landes Rechnung getragen.
In der lebhaften Fragerunde zeigte sich, dass viele Bürgerinnen und Bürger die zunehmende Annäherung an die EU kritisch sehen. Das Publikum verfolgte die Ausführungen aufmerksam und beteiligte sich engagiert an der Diskussion.
Das Podium machte deutlich: Die neuen EU-Verträge sind weit mehr als technische Anpassungen. Sie betreffen zentrale Grundsätze unseres Landes – die direkte Demokratie, den Föderalismus und die Selbstbestimmung. Für die SVP ist deshalb klar: Die Schweiz darf nicht schrittweise an die Europäische Union angebunden werden. Unser Erfolgsmodell basiert auf Freiheit, Eigenverantwortung und der Entscheidungskompetenz des Schweizer Volkes. Diese Werte gilt es zu verteidigen.
Beide Kontrahenten schenkten sich nichts, aber zeigten Anstand und Respekt, oft mit einer Prise Humor. Würde den Schlussapplaus als Abstimmungsergebnis gelten, wäre den EU-Rahmenabkommen versenkt!
SVP Bonstetten
SVP Bezirk Affoltern